Therapieverlauf

Bei einem ersten Termin, zu Beginn jeder Behandlung, steht die ausführliche Anamnese, meist eine körperliche Untersuchung und im Verlauf einige Testverfahren oder Gespräche, um die richtige Diagnose stellen zu können. Bei einem Folgetermin werden dann in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Patienten und den Bezugspersonen (meist die Eltern) die Ergebnisse ausführlich besprochen und mögliche Behandlungsverfahren dargelegt.

Das kann eine medikamentöse Behandlung sein aber auch Empfehlungen für weitere Unterstützungsmaßnahmen (z.B. in der Schule) oder andere Behandlungsformen beinhalten.

Falls notwendig können auch Gutachten erstellt werden.

Falls eine Psychotherapie empfohlen wird, kann ich diese ebenfalls in meiner Praxis anbieten.

Ein Wort zur Psychotherapie

Prinzipiell gibt es verschiedenen Verfahren innerhalb der Psychotherapie. Ich selbst bin Verhaltenstherapeutin.

Psychotherapie kann notwendig werden, wenn psychische oder körperliche Symptome wie belastende Gedanken, unangenehme Gefühle oder störende, auffällige Verhaltensweisen zu hohem Leidensdruck führen oder den Alltag des Kindes/ Jugendlichen einschränken und belasten. Auch wenn der Eindruck entsteht, dass das Problem oder die erlebten Schwierigkeiten nicht mehr selbst bewältigt werden können, oder schon sehr lange bestehen, ist eine Psychotherapie oft das richtige Verfahren.

Verhaltenstherapie ist ein lösungs- und ressouorcenorientiertes Verfahren. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt auf der Bewältigung aktueller Probleme und Schwierigkeiten mit Hilfe individueller Stärken und Talente der Patienten und mit Hilfe speziell erarbeiteter Strategien. In den psychotherapeutischen Sitzungen kommen nicht nur Gespräche, sondern auch Spiele und kreative Techniken wie Malen, Basteln oder z.B. Rollenspiele und Entspannungsverfahren zum Einsatz. Kinder und Jugendliche können so ihre Gedanken und Gefühle oft besser zum Ausdruck bringen.

Ablauf der psychotherapeutischen Sprechstunde

Nach Kontaktaufnahme (s. oben) vereinbaren wir einen ersten Sprechstundentermin. Hier geht es um ein Kennenlerngespräch, in dem die aktuelle Symptomatik besprochen, und eine Einschätzung des therapeutischen Bedarfs festgestellt wird; insg. können max. 5 solcher Sprechstundentermine (à 50 Minuten) vereinbart werden.

Probatorische Sitzungen

Ist eine längerfristige Psychotherapie indiziert, können wir zunächst 6 probatorische Sitzungen (à 50 min.) vereinbaren. Diese in der Regel im wöchentlichen Abstand stattfindenden Termine dienen dem weiteren Kennenlernen und dem tieferen Verständnis der Problematik. Hierzu werden neben Gesprächen mit dem Patienten selbst auch die engsten Bezugspersonen und das Lebensumfeld miteinbezogen, z.B. durch Fragebögen. Auch Testverfahren kommen u.U. zur Anwendung. Sowohl Therapeut als auch Patient entscheiden nach diesen probatorischen Sitzungen, ob beiderseits die Grundlage für eine vertrauensvolle therapeutische Arbeit gegeben und das Therapieverfahren geeignet ist.

Die Probatorik wird in der Regel von den Krankenkassen finanziert, bei Privatkassen muss manchmal nachgefragt werden.

Antragsverfahren

Wenn eine weitere Therapie (Kurzzeittherapie je 24 Stunden, Langzeittherapie max. 60 Stunden) stattfinden soll, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Wichtig ist, dass alle Sorgeberechtigten der Therapie zustimmen müssen.

Patienten ab dem 16. Geburtstag können übrigens ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten Psychotherapie erhalten!

Nach Genehmigung der Therapie fahren wir mit den weiteren Sitzungen fort. Diese finden in der Regel im wöchentlichen Abstand statt. Ausnahmen sind, nach Absprache, z.B. Urlaubszeiten, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte, Schulfahrten o.ä.

Ausfall von Sitzungen

Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h. ich reserviere die vereinbarten Termine nur für Ihr Kind. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, unabhängig von den Gründen (also auch im Krankheitsfall), muss dieser Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Sollte keine rechtzeitige Absage erfolgen, verfällt die Stunde und ich behalte mir vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Absagen können per Telefon oder per E-Mail an die Praxis gerichtet werden.

E-Mail: info@anette-timnik.de
Tel.: 0821/2090636